Das Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip und die gesetzliche Regelung

Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Das Bestellerprinzip gilt NUR bei Vermietungen.

Bei dem Bestellerprinzip handelt es sich um eine Änderung der Regelung des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Es ist Teil der Mietrechtsreform, die zuvor schon die Mietpreisbremse zur Deckelung der Mieten in begehrten Wohnlagen eingeführt hat. Die Neuregelung zur Provisionszahlung bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen sieht vor, dass derjenige die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt, der den Makler beauftragt. Das kann sowohl der Vermieter als auch der Mieter sein.

Die Gesetzesänderung sieht u.a. vor, dass der Mieter nur dann provisionspflichtig ist, wenn er dem Makler in Textform einen Suchauftrag erteilt hat und der Makler ausschließlich wegen dieses Suchauftrags vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten. In der Praxis muss der Makler sich wegen des Suchauftrags im Interesse des Wohnungssuchenden aber Aufträge über möglichst viele Wohnungen hereinholen. Wenn er diese dem nächsten Mietwohnungssuchenden anbietet, wäre eine Provisionspflicht des Mieters aber schon ausgeschlossen. Daher ist es jetzt für uns fast nicht mehr möglich Suchanfragen von Mietern zu bearbeiten bzw. einen Auftrag zur Objektsuche zu übernehmen (siehe Auszug Gesetzesänderung). Den Gesetzesentwurf dazu finden Sie hier!

Haben Sie gewußt:

Seit Jahren steigt der Anteil zahlungsunfähiger und zahlungsunwilliger Mieter. Die Vermieter in Deutschland verzeichnen nach Erhebungen von Haus & Grund (siehe Pressemitteilung H&G vom 19.07.2006) Mietausfälle in Höhe von rd. 2,2 Milliarden Euro pro Jahr. Rückständige Betriebskosten-Zahlungen sind dabei laut Haus & Grund noch nicht einmal berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass es in Deuschland heute rund 600.000 Fälle gibt, in denen die Miete vorsätzlich nicht gezahlt wird. Wesentlicher Grund für die Zahlungsunfähigkeit eines Mieters ist die Überschuldung.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Vermietung rufen Sie uns unverbindlich unter 08102 / 99 99 90 an oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Tipps zur Privatvermietung finden Sie hier!

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