Lebenslanges Wohnrecht

Ihr persönlicher Berater für Immobilienverrentung

Christian Zimmer Immobilien ist Ihr Partner für Immobilienverrentungen im Südosten von München. Wir sind Kooperationspartner des führenden Unternehmens in Deutschland, der Deutschen Leibrenten und Grundbesitz AG in Frankfurt. Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG ist keine Bank und keine Versicherung. Sie ist ein Immobilien-Unternehmen aus Deutschland. Die Geschäftsführung verfügt ebenso wie das Management über jahrzehntelange Erfahrung im Immobilienmarkt. Alle Aktivitäten und Investitionen werden ausschließlich aus dem Eigenkapital finanziert und nicht über Banken. Mit dieser Aufstellung ist die Deutsche Leibrenten und Grundbesitz AG ein starker und zuverlässiger Partner an der Seite ihrer Kunden. Die angekauften Immobilien werden langfristig im Bestand halten und komplett in eigener Regie verwaltet. Sie als Kunde profitieren von einem mietfreien und geborgenen Zuhause ohne Instandhaltungskosten.

Was ist die Immobilien-Leibrente?

Mit einer Immobilien-Leibrente haben Sie die Möglichkeit, das in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung gebundene Vermögen zu Geld zu machen und dennoch weiter mietfrei darin zu wohnen. Sie verkaufen Ihre Immobilie an die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG und erhalten dafür lebenslang eine monatliche Rente und ein lebenslanges Wohnrecht. Miete müssen Sie dafür nicht zahlen. Um die Instandhaltung der Immobilie kümmert sich die Deutsche Leibrenten und Grundbesetitz AG, vergleichbar mit einem Vermieter.

Leibrente

Die Vorteile der Immobilien-Leibrente:

  • Ihr persönliches Umfeld bleibt erhalten
    Sie bleiben in Ihrer Immobilie wohnen und behalten Ihre Freunde, Kinder und Bekannte in Ihrem direktem Umfeld.
  • Objektives Gutachten
    Der Wert Ihrer Immobilie wird von einem unparteiischen und unabhängigen Sachverständigen ermittelt.
  • Absicherung durch Grundbucheintrag
    Ihre monatliche Leibrente und Ihr lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauchrecht) werden notariell im Grundbuch eingetragen.
  • Individuelle Zahlungen
    Sie könnne frei wählen, ob Sie eine immer wiederkehrende monatliche Leibrente oder eine Einmalzahlung haben möchten. Auch eine Kombination von beiden wäre möglich.
  • Instandhaltung der Immobilie
    Die Instandhaltung Ihrer Immobilie wird von der Deutschen Leibrente AG übernommen. Ihnen entstehen keine Instandhaltungskosten.
  • Hohe Flexibilität
    Sollte Sie in ein Pflegeheim umziehen oder aus einem anderen Grund Ihre Immobilie verlassen wollen/müssen, stehen Ihnen zur Leibrente zusätzlich die Mieteinnahmen zu. Damit haben Sie die größtmögliche Flexibiliät.
  • Absicherung für Erben
    Sollten Sie innerhalb einer vereinbarten Mindesfrist versterben, erhalten Ihre Erben einen finanziellen Ausgleich.

Maßgeschneiderte Modelle für jede Lebenslage

Natürlich hat jeder Immobilieneigentümer ganz individuelle Wünsche und Bedürfnisse. Die einen möchten ihre Rente aufbessern, andere eine Restschuld abbezahlen oder die Nachkommen beim Bau ihrer eigenen Immobilie unterstützen. Das Modell der Deutsche Leibrenten wird allen Bedürfnissen gerecht. Denn jedem Immobilieneigentümer bieten wir seine individuelle Lösung an. Einmalzahlungen lassen sich dabei beliebig mit monatlichen Zahlungen kombinieren.

Auch bei der Mindestlaufzeit können unterschiedliche Regelungen vereinbart werden. Im Normalfall garantiert die Deutsche Leibrenten im Todesfall die Weiterzahlung der monatlichen Rente an Erben oder andere Begünstigte über einen Zeitraum von fünf Jahren. Möglich ist aber auch eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren. 

Alles sicher geregelt

Eine Immobilien-Leibrente bietet Senioren ein Leben im gewohnten Umfeld, zusätzliches Einkommen und Sicherheit. Wohnrecht und Leibrente sind an erster Stelle im Grundbuch verankert. Das schafft ein gutes Gefühl, bietet diese Regelung doch größtmögliche Sicherheit. Senioren, die ihr Wohnrecht nicht bis zum Lebensende in Anspruch nehmen wollen, weil sie beispielsweise in ein Pflegeheim umziehen, können die Immobilie vermieten oder von uns vermieten lassen. Die Einnahmen aus der Untervermietung stehen ihnen dann weiter zur Verfügung. Damit kann beispielsweise eine teure Pflege im Heim finanziert werden.

Die Deutsche Leibrenten verpflichtet sich zudem vertraglich, die Immobilie bis zum Lebensende der Kunden im eigenen Bestand zu halten. Ein Weiterverkauf an einen neuen, unbekannten Eigentümer ist damit ausgeschlossen.

Sicherheit schaffen auch unsere Regelungen zur Instandhaltung. Die Kosten dafür übernimmt nach Vertragsabschluss die Deutsche Leibrenten. So müssen sich Senioren beispielsweise nicht mehr in hohem Alter selbst um eine neue Heizung kümmern. Es ist im Interesse beider Seiten, dass die Immobilie im Wert erhalten bleibt. Deshalb lässt die Deutsche Leibrenten AG Häuser oder Wohnungen ihrer Kunden zweimal jährlich von Immobilienexperten auf mögliche Schäden überprüfen.

Beim Marktführer für die Immobilien-Leibrente sind Senioren also bestens aufgehoben. Sie bleiben in ihrer vertrauten Umgebung, verfügen über zusätzliche Einnahmen und haben alles sicher geregelt bis zum Lebensende.

Leibrente alles sicher

Für wen lohnt sich die Immobilien-Verrentung?

Das Angebot der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG richtet sich an Haus- und Wohnungseigentümer ab 70 Jahren. Einzelpersonen können ebenso einen Vertrag abschließen wie Paare. Die Beweggründe für eine Immobilien-Leibrente sind dabei so vielfältig wie die individuellen Lebenssituationen von Senioren. Alle verbindet jedoch der Wunsch, das Leben im Alter im vertrauten Umfeld weiter zu genießen. Die Rente aus Stein bietet dafür ein gesichertes Zusatzeinkommen.

Leibrente für alle

Häufig gestellte Fragen:

Die Immobilien-Leibrente kommt für Haus- oder Wohnungseigentümer ab 70 Jahren in Frage, die sich für eine Zusatzrente interessieren. Für ein möglichst sorgenfreies Leben bis ins hohe Alter sind manchmal finanzielle Mittel notwendig, über die nicht jeder Rentner in ausreichendem Maße verfügt.

Hohe Kosten für Gesundheit und Pflege, für die Lebenshaltung, den gewohnten Lebensstandard, aber auch die Instandhaltung der Immobilie können dann zu einer Belastung werden. Wer in dieser Situation über eine (im günstigsten Fall) schuldenfreie Immobilie verfügt und bereits das 70. Lebensjahr überschritten hat, für den bietet das Konzept Leibrente eine Möglichkeit finanzielle Absicherung zu schaffen, ohne die eigene Immobilie aufgeben zu müssen. Besonders für jene Rentner, die keine Erben haben, eröffnet die Leibrente damit unabhängig von Geschlecht und Familienstand eine Chance, den Lebensabend finanziell entlastet wieder mehr genießen zu können. Sie erhalten dabei ein lebenslanges Wohnrecht und bleiben so in ihrem vertrauten sozialen Umfeld wohnen. Das Angebot zur Musterberechnung gilt für Einzelpersonen und für Paare gleichermaßen.

Geeignet sind dafür jede Art von Ein- wie Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, aber auch Gewerbeobjekte können für diese Möglichkeit einer Zusatzrente eingebracht werden. Restschulden zwischen 20% und 50% des Verkehrswertes der Immobilie sind in Abhängigkeit vom Alter der Senioren kein Problem. Den Verkehrswert der Immobilie, der die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Leibrente bildet, ermittelt ein externer, unabhängiger Gutachter, der den Zustand der Immobilie überprüft und alle weiteren relevanten Faktoren wie zum Beispiel die Lage ermittelt. Die exakte Wertermittlung orientiert sich dann je nach Immobilie an verschiedenen gesetzlich normierten Bewertungsverfahren wie Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren. Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches und unverbindliches Leibrenten-Angebot.

Das Konzept Leibrente verfolgt die Idee, älteren Menschen (Rentnern) die Möglichkeit zu eröffnen, ihre geschaffenen Immobilienwerte in eine lebenslange Zusatzrente umzuwandeln. Basis dieser Lösung für finanzielle Sicherheit im Alter ist ein notarieller Kaufvertrag, mit dem das Eigentum der Immobilie auf die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG übergeht. Im Gegenzug erhalten alle Rentner, die mindestens 70 Jahre alt sind und sich zu diesem Schritt entscheiden, eine in Abhängigkeit zum Verkehrswert der Immobilie individuell zu bestimmende Rentenzahlung sowie das notariell abgesicherte Wohnrecht in den eigenen vier Wänden auf Lebenszeit. Eine Absicherung dieser Leistungen erfolgt über eine Eintragung im Grundbuch an erster Rangstelle. Insgesamt ist die Leibrente damit als eine lebenslange Ratenkaufpreiszahlung anzusehen, wobei das Modell auch eine Kombination aus einer Einmalzahlung und einer entsprechend reduzierten Rentenzahlung vorsieht.

Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG bietet grundsätzlich die lebenslange Immobilien-Leibrente an, die monatlich gezahlt wird und auf dem Verkehrswert der Immobilie beruht. Es ist aber auch ein Kombinationsmodell mit einer Einmalzahlung möglich, z.B. zur Ablösung von Restschulden. Die Immobilienrente ist also ein echtes Immobilienprodukt auf Basis eines Kaufvertrages mit lebenslanger Ratenrentenzahlung und lebenslangem mietfreien Wohnrecht.

In diesem Fall können Sie die Immobilie vermieten oder sie wird in die Vermietung übernommen. Die Mieten aus der Untervermietung stehen dann Ihnen zu. Bei Vermietung durch die Deutsche Leibrenten AG entstehen nur Verwaltungsgebühren. Nach 5 Jahren Vertragslaufzeit kann das Wohnrecht aber auch gegen eine Einmalzahlung zum Rückkauf angeboten werden

Zunächst einmal vorweg: Keiner Ihrer Verträge mit Versicherungsgesellschaften oder Banken ist so sicher wie der Vertrag mit uns, denn wir sichern Ihre Rechte über das Grundbuch ab. Sollten wir, also der Käufer Ihrer Immobilie, tatsächlich Konkurs anmelden, verändert sich für Sie grundsätzlich nichts: Sowohl Ihr Wohnrecht als auch Ihr Recht auf lebenslange Rentenzahlung haben als grundbuchgesicherte Forderungen weiterhin Bestand. Der Fortbestand des Wohnrechts garantiert, dass Sie Ihre gewohnte Umgebung auch bei einem Konkurs nicht verlassen müssen. Ein Umzug ist damit ausgeschlossen. Trotz des Konkurses bleibt beim Wohnrecht also alles beim alten. Anders sieht es dagegen bei der Rentenzahlung aus. Als Folge des Konkurses entfällt die Zahlung zunächst. Da jedoch auch dieses Recht grundbuchgesichert ist, können Sie es mithilfe des zuständigen Gerichts durchsetzen. Über die im Grundbuch eingetragene Reallast wird das Gericht dann die Zwangsversteigerung der Immobilie durchführen. Zugleich rechnet das Gericht Ihren monatlichen Rentenanspruch nach finanzmathematischen Methoden in eine äquivalente Einmalzahlung um und stellt den Betrag im Rahmen der Zwangsversteigerung als Forderung fest. Beim Versteigerungstermin wird die Immobilie dem neuen Eigentümer gegen Zahlung des Ersteigerungspreises dann zugesprochen. Von diesem Preis wird zunächst der Einmalbetrag, der Ihnen zusteht, befriedigt und an Sie ausgezahlt. Nur der Restbetrag steht dem Insolvenzverwalter zu. Beruhigend zu wissen: Niemand kann neuer Eigentümer der Immobilie werden, ohne dass Sie vorher ausgezahlt wurden. Findet sich im Rahmen der Versteigerung kein Käufer oder ist keiner bereit, mindestens den Gegenwert Ihres Anspruchs zu zahlen, können Sie die Immobilie auch selber ersteigern, indem sie genau den Gegenwert bieten und den Zuschlag erhalten. Dann gehört die Immobilie wieder Ihnen, ohne dass Sie effektiv draufgezahlt haben, weil sich der zu zahlende Ersteigerungspreis und Ihr Anspruch auf Zahlung genau die Waage halten. Fazit: Dank grundbuchlicher Absicherung steht Ihnen das Wohnrecht im Fall eines Konkurses unmittelbar zu. Das Recht auf lebenslange Rentenzahlung besteht zwar ebenfalls fort, richtet sich wegen des Konkurses aber gegen den neuen Eigentümer der Immobilie. Sobald der im Rahmen einer Zwangsversteigerung gefunden ist, werden sie bevorrechtigt ausgezahlt. Findet sich kein neuer Eigentümer, können Sie die Immobilie selber ersteigern, ohne finanziell belastet zu werden.

Ein kostenloses und unverbindliches Angebot kann jederzeit individuell erstellt werden. Dabei ist es unerheblich, ob eine Einzelperson oder ein Paar, verheiratet oder in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebend, die Immobilienleibrente beantragt. Ein Beratungsgespräch führen unsere Mitarbeiter gerne kostenlos vor Ort durch.

Entscheidende Kriterien sind u.a. im Normalfall: – Wert der Immobilie – Alter und Geschlecht des Immobilieneigentümers – Wert des berechneten lebenslangen Wohnrechts – Kosten für die Immobilienbewirtschaftung Zinsfaktoren

Die Berechnung der Immobilienleibrente basiert auf den aktuellen Generationen-Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes. Diese sind jedermann zugänglich und einfach nachvollziehbar.

Mindestens fünf Jahre wird die Leibrentenzahlung garantiert, unabhängig vom Erleben des Berechtigten. Hierdurch können Erben, aber auch andere mit der Leibrentenzahlung begünstigt werden. Lediglich das Wohnrecht geht mit dem Tod des Berechtigten unter. Auf Wunsch verlängern wir diese Garantiezeit auch auf 10 Jahre.

Die Rentenzahlung wird durch eine Reallast an erster Rangstelle im Grundbuch abgesichert. Zusätzlich erfolgt die Eintragung des lebenslangen Wohnrechts ebenfalls an erster Stelle des Grundbuches.

Die Rentenzahlung ist von der Herkunft des Anspruchs ein Immobilienkaufpreis. Immobilien sind nicht Teil des Warenkorbes für Verbraucherpreise, der dem Verbraucherpreisindex zugrunde liegt. Deshalb ist seine Anwendung auf Mieten sogar verboten. Eine Indexierung an die Verbraucherpreise erfolgt daher nicht – auch um die Leibrente möglichst transparent zu halten. Insgesamt würde eine Indexierung weitere Anpassungen nötig machen – so müssten beispielsweise die Mietwertentwicklung, Marktschwankungen für Hauspreise, die Altersminderung des Gebäudes oder Rücklagen und Investitionen für die Instandhaltung mit berücksichtigt werden. Das hätte in der Summe eher negative Auswirkungen auf die Höhe der Rentenzahlung, die zudem schwer nachvollziehbar werden würden. Insgesamt ist die Leibrente als eine lebenslange Ratenkaufpreiszahlung zu sehen. Bei Geschäften dieser Art wird der Wert des gekauften Gutes oder die Kredithöhe im Nachhinein nicht erhöht (Nominalvertrag), die Rate also ebenfalls nicht. Bei der Leibrente ist es genauso.

Bei der Leibrente ist nur der so genannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Er ist abhängig vom Lebensalter bei Abschluss des Vertrages. Bei 70-Jährigen beträgt der Ertragsanteil an den Rentenzahlungen 15 Prozent. Das heißt: 15 Prozent der Rentenzahlung sind „steuerpflichtiges Einkommen“. Der Ertragsanteil sinkt kontinuierlich mit steigendem Alter, so liegt der Wert bei 85-Jährigen nur noch bei 5 Prozent. Bei einem 85 jährigen sind also in jedem Fall 95 Prozent der Rentenzahlung steuerfrei. Wie hoch eine etwaige Steuerlast konkret ausfällt, hängt zudem von den individuellen steuerlichen Verhältnissen ab. Hierbei spielen die Höhe der anderen steuerpflichtigen Einkünfte, der tatsächliche gesetzliche Grundfreibetrag, der gesetzliche Steuertarif sowie die Veranlagungsart eine entscheidende Rolle. Allein aus dem steuerpflichtigen Ertragsanteil der Rentenzahlung ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte entsteht aufgrund der gesetzlichen Freibeträge in der Regel keine Steuerlast. Eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft kann ausgeschlossen werden, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorhergehenden vollen Jahren selbst bewohnt wurde – oder in der Zeit zwischen Anschaffung und Verkauf. Das lebenslange Wohnrecht spielt steuerlich keine Rolle.

Reparaturen, die im Zusammenhang mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung anfallen, übernimmt die Deutsche Leibrenten AG nach Abschluss des Immobilien-Leibrentenvertrages. Wir wollen, dass Sie in Ihrer Immobilie leben können, die zu jedem Zeitpunkt in ihrem Wert erhalten bleibt. Um das zu gewährleisten, kommt zweimal pro Jahr ein Techniker unseres Immobiliendienstleisters. Er schaut sich Haus und Garten genau an, dokumentiert mögliche Mängel und organisiert die Instandhaltung. Um kleinere Defekte kümmert sich der Servicetechniker in manchen Fällen auch sofort.

Das Grundbuch ist ein amtliches Register von allen Grundstücken in Deutschland. In ihm werden die Eigentumsverhältnisse und mit dem Grundstück verbundene Rechte und Belastungen dokumentiert. Hier werden unter anderem das Wohnrecht, Reallasten oder auch Hypotheken eingetragen.

Ein seriöses Wertgutachten für eine Immobilie wird von einem externen, unabhängigen Sachverständigenunternehmen durchgeführt. Um die Immobilienleibrente genau berechnen zu können, überprüft der Gutachter den Zustand der Immobilie genauestens und berücksichtigt sämtliche weiteren relevanten Faktoren wie zum Beispiel die Lage. Für die Wertermittlung können verschiedene Verfahren herangezogen werden (z. B. Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren).

Eine Immobilien-Leibrente ist im Gegensatz zur Umkehrhypothek mit einem Verkauf des Eigentums verbunden. Bei Vertragsabschluss geht die Immobilie in das Eigentum des Erwerbers über. Im Gegenzug erhält der Verkäufer eine Leibrente und behält zudem das Wohnrecht. Beides gilt lebenslang.
 

Mit Immobilienverzehr ist der laufende Verbrauch von gebundenem Immobilienvermögen gemeint, also die „Rente aus Stein“. Grundsätzlich lassen sich hier zwei Modelle unterscheiden: die Immobilien-Leibrente (auch: home reversion), die die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG anbietet, und die Umkehrhypothek (auch: reverse mortgage). Im Gegensatz zur Immobilien-Leibrente, die auf einem Kaufvertrag basiert, ist die Umkehrhypothek an einen Kreditvertrag gebunden. Zins- und Tilgungszahlungen werden bis zum Laufzeitende gestundet. Umkehrhypotheken sind daher zeitlich begrenzt, bis der Kreditmaximalbetrag ausgeschüttet ist, während die Leibrentenzahlung lebenslang garantiert ist.

Die Reallast ist nach deutschem Sachenrecht das Recht einer Person, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen. Reallasten können in monetären Leistungen wie Renten bestehen, aber auch in Sach- oder Dienstleistungen. Die Immobilien-Leibrente der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG ist eine solche Reallast, die im Grundbuch eingetragen wird.

Anders als bei der Leibrente ist die Basis der Umkehrhypothek ein Kreditvertrag, wodurch die Immobilie im Eigentum des Wohneigentümers bleibt. Eine Umkehrhypothek basiert somit auf einem Kreditvertrag, dem eine Immobilie als Sicherheit dient und durch den der Kreditvertrag gedeckt wird. Zu bedenken ist, dass sich dafür die Schuldenlast (im Gegensatz zum Baukredit) von Jahr zu Jahr aufbaut, bis der Kreditmaximalbetrag ausgeschüttet ist, indem die Kredit- und Tilgungskosten bis zum Ende der Laufzeit gestunden werden. Nur wenige Banken bieten diese Umkehrhypothek überhaupt noch als Produkt an und immer ist sie damit verbunden, dass als Sicherheit für diesen Kredit die Immobilie dient, die durch einen verbrieften Grundbucheintrag geltend gemacht wird. Eine lebenslange und vertraglich genau definierte Zusatzrente, wie die Immobilien-Leibrente sie zu bieten vermag, kann die Umkehrhypothek nicht bieten.

Informationsvideos der Deutschen Leibrenten und Grundbesitz AG:

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Hier können Sie kostenlos den Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG – Flyer downloaden.

“Einen alten Baum verpflanzt man nicht”

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